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Entscheidung des EuG vom 14.07.2016

Weitere Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen für die Post

Berlin, 18.07.2016 – Der Bundesverband Paket und Expresslogistik sieht mit großer Sorge, dass nach der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) die Möglichkeiten der DPAG zur Quersubventionierung auf den Paketmärkten zum Nachteil der Wettbewerber weiter steigen: Das EuG hat am 14.07.2016 entschieden, dass die DPAG die erhaltene staatliche Finanzierung der Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten, sogenannte „Pensionssubventionen“, nicht zurückzahlen muss.

Die EU-Kommission hatte 2012 festgestellt, dass es sich bei dieser staatlichen Finanzierung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt. Als solche hätte Deutschland die Beträge von der DPAG zurückfordern müssen. Diese Kommissionsfeststellungen erklärte das EuG nun für rechtsfehlerhaft: Die Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Pensionssubventionen einen Vorteil der DPAG darstellten. Ob die Pensionssubventionen allerdings in der Sache zu einem Vorteil der DPAG gegenüber ihren Wettbewerbern führen, hat das EuG nicht entschieden: Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass die Nachweisführung der Kommission unzureichend war. Folge des Urteils ist, dass die DPAG die Pensionssubventionen vorerst behalten darf. Denkbar ist jedoch, dass die Kommission Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG zum Gerichtshof der Europäischen Union einlegt.

„Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass Pensionssubventionen die DPAG rechtswidrig Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern beschafft. Durch das Urteil des EuG wird daher eine wettbewerbsschädliche Bevorzugung der DPAG weiter fortgesetzt“, erklärt Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Ruhegehälter, die Wettbewerber auf dem Markt erwirtschaften müssen, erlangt die DPAG staatlich abgesichert über die regulierten Briefporti: Das EuG selbst hält fest, dass die DPAG durch den Bund von einem Teil der Kosten der Ruhegehälter für ihre Ruhestandsbeamten entlastet wurde, die sie sonst über nicht regulierte Entgelte für ihre Leistung hätte erwirtschaften müssen. Solche „nicht regulierten Entgelte“ sind z. B. die auf den Paketmärkten erwirtschafteten Entgelte.

„Bereits mit der Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung (PEntgV) im vergangenen Jahr ist der DPAG die Möglichkeit eingeräumt worden, höhere Gewinne auf den regulierten Briefmärkten zu erzielen. Dies ermöglicht ihr, auf den Paketmärkten kostenunterdeckend anzubieten und so den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu verzerren“ so Gerster. „Der Verbleib der Pensionssubventionen bei der DPAG ist eine weitere solche Möglichkeit. Um diese Auswirkungen des EuG-Urteils zu Lasten des Wettbewerbs abzumildern, muss die Änderung der PEntgV aus dem vergangenen Jahr zwingend zurückgenommen werden. Wir bekräftigen daher unsere diesbezügliche Forderung.“ Welche erheblichen Quersubventionierungspotenziale bestehen, hatte zuletzt das Haucap-Gutachten „Unfairer Wettbewerb im Postmarkt“ aufgezeigt.

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik:

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2015 Umsätze in Höhe von 17,4 Milliarden Euro und beförderte 2,95 Milliarden Sendungen.