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Mikro-Depots als Ausgangspunkt für die Lieferung mit Lastenrädern sind ein übertragbarer Lösungsansatz für Kommunen, um Lieferverkehr umweltverträglich zu gestalten. Die Auslieferung mit Lastenrädern vom Standort Berlin-Prenzlauer Berg wird nach dem Projektende fortgeführt. Die zwölfmonatige Testphase des Modellprojekts KoMoDo hat bewiesen: Der Einsatz von Lastenrädern für die Auslieferung von Paketen und die gemeinsame Nutzung eines Mikro-Depot-Standorts durch mehrere Paketdienstleister funktioniert – wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

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Anlässlich des morgigen Tags der Arbeit bedankt sich der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) herzlich bei allen Beschäftigten der Kurier-, Express- und Paketunternehmen (KEP). „Die Menschen in der KEP-Branche leisten Grundlegendes. Sie sind für die Bevölkerung und ihren Alltag mindestens so wichtig wie Bus und Bahn“, sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Täglich realisieren unter anderem tausende Zusteller eine herausfordernde und ehrliche Arbeit. Dabei hat sich die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern in der über 40-jährigen Geschichte der deutschen KEP-Branche etabliert und bewährt.“

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Heute ist der internationale Tag gegen Lärm – ein guter Anlass, um zu betonen, dass den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (KEP) die lärmarme Zustellung ein wichtiges Anliegen ist. Die Verwendung leiser Elektroantriebe ist in der KEP-Flotte vielfach höher als im gesamten Fahrzeugbestand in Deutschland. Beim Einsatz von Zustell-Lastenfahrrädern auf der letzten Meile können zu einem großen Umfang klassische Lieferfahrzeuge durch leise Fahrräder ersetzt werden. Auch aus Gründen der Lärmprävention sind daher Lastenfahrräder und Mikro-Depots eine gute Wahl, die die Kommunen fördern sollten.

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Heute hat die Bundesnetzagentur den beabsichtigten Erhöhungsspielraum für die neuen Briefentgelte veröffentlicht. Der in der Entwurfsfassung vorgeschlagene Tenor lässt befürchten, dass die Briefporti der Deutschen Post erneut erheblich ansteigen werden – um über 10 %. „Dies schadet nicht nur Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen, die keine Rabatte von der Deutschen Post erhalten, sondern auch dem Wettbewerb insbesondere auf den Paketmärkten“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK). „Der Preiserhöhungsspielraum hat sich dabei für die Deutsche Post durch das protektionistische Eingreifen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kurz vor Abschluss des Verfahrens quasi verdoppelt: Nach alter Rechtslage hatte die BNetzA zum Jahresbeginn noch einen Preiserhöhungsspielraum von 4,8 % ermittelt.“ Um diesen anzuheben, wurde im März dieses Jahres seitens des Bundeswirtschaftministeriums kurzfristig eine Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung beschlossen, die nun über einen erhöhten Gewinnzuschlag der Deutschen Post einen fast doppelt so hohen Erhöhungsspielraum gewährt.

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„Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung wider besseres Wissen Partikularinteressen der Deutschen Post einer vernünftigen Marktentwicklung vorzieht. Das Bundeskabinett hat mit der heutigen Entscheidung, die Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung zu billigen, dafür gesorgt, dass wettbewerbliche Schieflagen nicht einfach nur verlängert, sondern für die kommenden Jahre noch einmal verschärft werden. Wir erwarten daher umso dringender, dass die Bundesregierung zumindest das veraltete, wettbewerbsfeindliche Postgesetz noch in dieser Legislaturperiode auf einen zeitgemäßen, wettbewerbsfreundlichen Stand bringt.“

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Parken in der zweiten Reihe und dabei den Verkehr behindern? Das will kein Zusteller oder Lieferant! Jedoch bleibt ihnen oft nichts anderes übrig. Dieses Problem geht der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) nun an und hat die Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“ gestartet. Damit sollen klar geregelte Ladezonen für den Lieferverkehr geschaffen werden. Die Initiative wurde beim Parlamentarischen Abend des BIEK am vergangenen Donnerstag vorgestellt und findet bereits zahlreiche Unterstützer.

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Grundsätzlich begrüßt die deutsche Speditions-, Transport- und Logistikbranche gesetzliche Rahmenbedingungen, die Innovationen in der Logistik zur Verminderung von CO2-Emissionen beschleunigen. Übereinstimmend fordern der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) von Politik, Energiewirtschaft und Herstellerindustrie Impulse für die zügige Entwicklung von alternativen Antrieben und Kraftstoffen mit deutlich geringeren Emissionen.

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Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Verordnung zur unverhältnismäßigen Portoerhöhung muss gestoppt werden!

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Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Ihr Ministerium greift in ein nahezu abgeschlossenes Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung der zukünftigen Briefporti der Deutschen Post ein. Per Verordnung soll überstürzt die Rechtsgrundlage für eine Behördenentscheidung geändert werden, weil das erwartete Ergebnis dem betroffenen Unternehmen nicht gefällt. Die Bundesnetzagentur als selbstständige Behörde, die gem. Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG, gem. Art. 22 Postrichtlinie 97/67/EG unabhängig sein muss, hat das Verfahren im Jahr 2018 durchgeführt und die Entscheidung sollte zum 1. April 2019 in Kraft treten. Nun lanciert Ihr Ministerium, das sich in der Tradition von Ludwig Erhard sieht, eine kurzfristige Novelle der einschlägigen Verordnung, um der Deutschen Post höhere Gewinne aus dem Briefgeschäft zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium ist hier sicher nicht der alleinige Treiber, Interessen der Bundesregierung an den Monopolrenditen gründen auf den weiter verbleibenden Bundesanteilen an der Post. Und immerhin muss die Regelung zwar nicht durch den Bundestag, bedarf aber dennoch der Zustimmung durch das Bundeskabinett.

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Höhere Briefporti der Deutschen Post belasten Verbraucher und Wirtschaft

BMWi-Vorschlag für höheren Briefporti-Gewinn ist wettbewerbsfeindlich und rechtswidrig

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Gestern wurde ein Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bekannt, durch eine Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung der Deutschen Post einen höheren Gewinnzuschlag bei den Briefporti zu gestatten. Zu diesem Zweck soll die Anzahl der Vergleichs-Postgesellschaften in anderen Ländern, deren Renditen für die regulatorische Bestimmung des Gewinns der Deutschen Post maßgeblich sind, auf strukturell vergleichbare Postgesellschaften begrenzt werden. „Dieser Vorschlag verletzt nationales und europäisches Postrecht und ist in seinen wettbewerblichen Auswirkungen verheerend“, betont Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik.

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Erfolgreiches Förderprogramm des BMVI für Abbiegeassistenzsysteme fortsetzen

Transport- und Logistikwirtschaft plädiert für Aufstockung der Fördermittel

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Es dauerte nur vier Tage, dann war der Fördertopf der Aktion Abbiegeassistent des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits vollständig ausgeschöpft. Ganz offensichtlich ist es das richtige Förderprogramm zur rechten Zeit. Die Verbände der Transport- und Logistikwirtschaft AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV – alle offizielle Unterstützer der Aktion Abbiegeassistent – plädieren daher dringend für eine Aufstockung der Fördermittel.