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Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Verordnung zur unverhältnismäßigen Portoerhöhung muss gestoppt werden!

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Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Ihr Ministerium greift in ein nahezu abgeschlossenes Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung der zukünftigen Briefporti der Deutschen Post ein. Per Verordnung soll überstürzt die Rechtsgrundlage für eine Behördenentscheidung geändert werden, weil das erwartete Ergebnis dem betroffenen Unternehmen nicht gefällt. Die Bundesnetzagentur als selbstständige Behörde, die gem. Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG, gem. Art. 22 Postrichtlinie 97/67/EG unabhängig sein muss, hat das Verfahren im Jahr 2018 durchgeführt und die Entscheidung sollte zum 1. April 2019 in Kraft treten. Nun lanciert Ihr Ministerium, das sich in der Tradition von Ludwig Erhard sieht, eine kurzfristige Novelle der einschlägigen Verordnung, um der Deutschen Post höhere Gewinne aus dem Briefgeschäft zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium ist hier sicher nicht der alleinige Treiber, Interessen der Bundesregierung an den Monopolrenditen gründen auf den weiter verbleibenden Bundesanteilen an der Post. Und immerhin muss die Regelung zwar nicht durch den Bundestag, bedarf aber dennoch der Zustimmung durch das Bundeskabinett.

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Höhere Briefporti der Deutschen Post belasten Verbraucher und Wirtschaft

BMWi-Vorschlag für höheren Briefporti-Gewinn ist wettbewerbsfeindlich und rechtswidrig

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Gestern wurde ein Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bekannt, durch eine Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung der Deutschen Post einen höheren Gewinnzuschlag bei den Briefporti zu gestatten. Zu diesem Zweck soll die Anzahl der Vergleichs-Postgesellschaften in anderen Ländern, deren Renditen für die regulatorische Bestimmung des Gewinns der Deutschen Post maßgeblich sind, auf strukturell vergleichbare Postgesellschaften begrenzt werden. „Dieser Vorschlag verletzt nationales und europäisches Postrecht und ist in seinen wettbewerblichen Auswirkungen verheerend“, betont Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik.

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Erfolgreiches Förderprogramm des BMVI für Abbiegeassistenzsysteme fortsetzen

Transport- und Logistikwirtschaft plädiert für Aufstockung der Fördermittel

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Es dauerte nur vier Tage, dann war der Fördertopf der Aktion Abbiegeassistent des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits vollständig ausgeschöpft. Ganz offensichtlich ist es das richtige Förderprogramm zur rechten Zeit. Die Verbände der Transport- und Logistikwirtschaft AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV – alle offizielle Unterstützer der Aktion Abbiegeassistent – plädieren daher dringend für eine Aufstockung der Fördermittel.

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Zum 1. Januar 2019 wurde Marten Bosselmann durch die Mitgliederversammlung zum neuen Vorsitzenden des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) gewählt. Der 45-jährige Volljurist war zuvor über zehn Jahre Geschäftsführer des BIEK. In seiner neuen Tätigkeit bündelt er die Funktionen des Geschäftsführers und des Vorsitzenden in Personalunion.